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Neue Vergabekriterien für den Blauen Engel

Logo Der Blaue EngelSeit dem 01. Januar 2013 gelten für die Vergabe des Umweltlogos neue Kriterien.
Bereits ausgezeichnete Drucker, die nach den Richtlinien der RAL UZ-122 bewertet wurden, dürfen das Logo „Der Blaue Engel“ noch bis zum 31.12.2013 führen. Danach müssen die Anforderungen der UZ-171 erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, muss das Logo von den Geräten und Verpackungen entfernt werden.

Neue Geräte, die ab dem 01.01.2013 auf den Markt kommen, müssen die neuen Richtlinien erfüllen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Anforderungen an Laserdrucker bezüglich der Belastung durch Feinstaub
  • Verringerter Energiebedarf sowohl im Druckbetrieb als auch im Ruhemodus
  • Verschärfte Kriterien bei der Geräuschemission

 

Für alle Geräte, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind gilt:

  • Die Innenraumbelastung an Arbeitsplatz oder im Heimbüro ist besonders gering
  • Die Kunststoffteile des Gerätes müssen aus schadstoffarmen Materialien sein um die Umweltbelastung und Gesundheitsrisiken zu verringern
  • Recycling steht sowohl bei der Konstruktion als auch beim verwendeten Verbrauchsmaterial im Vordergrund

z.B. muss Recyclingpapier verarbeitet werden können oder die Tintenpatronen und  Toner müssen kostenlos zurückgenommen werden)


Aktuell haben 1296 Geräte von 23 Herstellern das „Der Blaue Engel“ Logo.

 

Informationen über Drucker und Multifunktionsgeräte, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet wurden, erhalten Sie auf der Website www.blauer-engel.de
Aktuell sind natürlich nur Geräte verzeichnet, welche die Kriterien der RAL-UZ 122 erfüllen.

Bildquelle:blauer-engel.de

Stand:Januar 2013

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