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Garantieverlust bei kompatiblen Produkten ?

Nein! Ein oft vorkommendes Missverständnis, welches viele Endverbraucher davon abhält, kompatibles Druckerverbrauchsmaterial zu verwenden. Obwohl es Druckerhersteller in ihren Garantiebedingungen häufig ankündigen, stellen wir eindeutig klar: Garantieeinschränkung bei der Verwendung von kompatiblem Verbrauchsmaterial ist illegal, es gibt zu diesem Thema bereits einschlägige Gerichtsurteile. Der Hersteller des Druckers, darf die Verwendung des eigenen Verbrauchsmaterials wohl empfehlen, jedoch nicht unter Ankündigung von Nachteilen für den Anwender bei Nichtbefolgung vorschreiben.

Einige Druckerhersteller schreiben das sogar direkt in ihre Garantiebedingungen:

z.B.: Quelle HP Dokument

HP Photosmart C4380 All-in-One series - Grundlagenhandbuch CC280A

Bei HP-Druckerprodukten wirkt sich die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone nicht auf die Garantie für den Kunden bzw. auf jegliche Unterstützungsverträge mit dem Kunden aus. Wenn der Ausfall bzw. die Beschädigung des Druckers jedoch auf die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer aufgefüllten Patrone oder einer abgelaufenen Tintenpatrone zurückzuführen ist, stellt HP für die Wartung des Druckers bei diesem Ausfall bzw. dieser Beschädigung die standardmäßigen Arbeits- und Materialkosten in Rechnung.

Alles Andere wäre wohl auch wettbewerbsrechtlich nicht einwandfrei.

Lesen Sie hier im Bericht "Erlischt der Garantieanspruch mit kompatiblen Patronen" mehr zu diesem Thema

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