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Kennzeichnungspflicht bei essbarer Tinte

Auch bei Tintenpatronen mit essbarer Tinte besteht natürlich eine Kennzeichnungspflicht. Da bei den Druckerpatronen unseres Lieferanten die künstlichen Farbstoffe E110, E104, E122, E129, E102 und E124 verwendet werden, haben alle Produkte den Vermerk „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.
Diese Kennzeichnung ist laut EG Verordnung Nr. 1333/2008 erforderlich, sollten diese Farbstoffe auch nach dem 20. Juli 2010 weiter verwendet werden.
Unser Lieferant forscht seit mehr als 2 Jahren und testet natürliche Farbstoffe, die AZO frei sind, und zum drucken auf essbarem Papier verwendet werden können.

Natürlich gibt es diese natürlichen Farbstoffe schon, da aber die schlechte Qualität bei der Farbwiedergabe nicht akzeptabel ist, greifen viele Verbraucher (Konditoren) wieder auf die künstlichen Farbstoffen zurück.
 

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